Neben allgemeinsprachlichen Texten habe ich mich auf Urkundenübersetzungen (Deutsch-Russisch) sowie auf Übersetzungen in den Fachgebieten Wirtschaft, Recht und Medizin spezialisiert.
ÜBERSETZUNGEN WIRTSCHAFT
Bei wirtschaftlichen Übersetzungen sind umfassende Kenntnisse der Wirtschaftsterminologie und ihrer Verwendung in beiden Sprachkulturen, einwandfreier Inhalts- und Stilerhaltung des Ausgangstextes unerlässlich. Qualitative Wirtschaftsübersetzung ist eine notwendige Bedienung für eine erfolgreiche Tätigkeit der Unternehmen, die auf dem internationalen Markt vertreten sind.
Fachübersetzungen Deutsch-Russisch in folgenden Wirtschaftsbereichen: Wirtschaft allgemein, Handel, Finanzen, Volks- und Betriebswirtschaft, Import, Export, Jahresabschlüsse, Steuern, Bankwesen, Versicherungen.
Übersetzung (Deutsch-Russisch) von:
- Finanz- und Steuerunterlagen
- Bilanzen, Jahresberichten
- Rahmen-, Kauf-, Miet-und Kreditverträgen
- Satzungen
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Handelsregisterauszügen
- Gesellschaftsverträgen
- Gutachten
- Gewerbemietverträgen
- Versicherungsunterlagen
- Korrespondenz geschäftlich und privat
- Texten aus Marketing, Management
- Ausschreibungen
- Firmenprofilen
- Steuerbescheiden
ÜBERSETZUNGEN RECHT
Meine Schwerpunkte in der Rechtswissenschaft liegen in den Bereichen Immobilienrecht, Familienrecht und Adoptionsrecht.
Übersetzung (Deutsch-Russisch) von:
- Kaufverträgen, Bauträgerverträgen
- Verträgen zur Einrichtung einer GmbH
- Grundschuldübertragung
- Scheidungsbeschlüssen
- Bürgschaften
- Eheverträgen
- Überlassungen
- Eidesstattlichen Erklärungen
- Anwaltsschreiben
- Gesetzestexten
- Grundbucheintragen
- Vollmachten
- Scheidungsurteilen
- Urteilen
- Beschlüssen
- Petitionen
- Zollbescheiden
MEDIZIN
Im medizinischen Bereich werden von mir hauptsächlich medizinische Unterlagen, ärztliche Atteste, Befunde und Untersuchungsergebnisse übersetzt.
URKUNDENÜBERSETZUNG
Damit beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente (Gerichtsurkunden, notarielle Urkunden, privatschriftliche Urkunden) von deutschen Behörden und Gerichten anerkannt werden, müssen sie von einem allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt werden, der die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit seiner Unterschrift und seinem Rundstempel bestätigt.
Als staatlich geprüfte (am Sprachen-& Dolmetscherinstitut München) und vom Präsidenten des Landgerichts München II öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin (Urkundenübersetzer Russisch-Deutsch, Deutsch-Russisch) übersetze ich gerichtliche Schriftstücke, die „der Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung“ („Beglaubigung“) bedürfen. Sollte noch eine Legalisierung erforderlich sein, werden die übersetzten Dokumente durch einen Notar legalisiert.
Beglaubigte Übersetzungen Russisch-Deutsch, Deutsch-Russisch nach ISO-Norm:
- Standesurkunden: (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Ehefähigkeitsbescheinigung, Scheidungsurkunden, Adoptionsverfahren, Anmeldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Apostille, Einbürgerungsbescheinigung, Fiktionsbescheinigung, Reisepass, Führerschein, Immatrikulationsbescheinigung, Namensänderung, Sterbeurkunde, Bestattungsbescheinigung, Vaterschaftsanerkennung u. a.)
- Verträge (Firmensatzungen, Eheverträge, Kauf- und Leasingverträge, Testamente, Vormundschaftsverträge u. a.)
- Ausbildungsnachweise (Diplome, Schulzeugnisse u.a.)
PREISE
Alle Preise können individuell abgestimmt werden und richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad bzw. dem fachlichen Niveau, Umfang und der Dringlichkeit.
Das Honorar für Übersetzerleistungen wird nach der Zahl der Normzeilen (à 55 Anschläge incl. Leerzeilen) des Ausgangstextes berechnet.
Leichte Texte: ab 1 € pro Normzeile
Mittelschwere Texte : ab 1,20 € pro Normzeile
Anspruchsvolle Fachtexte: ab 1,50 € pro Normzeile
Für die Übersetzungen von Urkunden gelten Pauschalpreise.
Der Mindestauftragswert beträgt 25,- € zzgl. ges. MwSt.
Für Eilaufträge kann ein Zuschlag in Rechnung gestellt werden.
Bei umfangreichen oder regelmäßigen Aufträgen gewähre ich Sonderkonditionen.
Ablauf
Ihre zu übersetzenden Unterlagen können Sie mir per Post oder elektronisch – per E-Mail oder Fax zukommen lassen.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie von mir im gewünschten Layout und digitalen Format (sämtliche Microsoft Office-Formate, Adobe PDF, HTML, RTF, TXT, u. a.) zurück.
Selbstverständlich versende ich Ihnen auch eine auf Papier gedruckte Übersetzung zeitnah per Post. Der von mir hierfür erstellte Laserdruck ist dokumentenecht, gemäß § 29 der in Deutschland geltenden Dienstordnung für Notare.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Wünsche zu den o. g. Themen? Zögern Sie nicht, mich anzurufen oder anzuschreiben. Sie erhalten von mir ein individuell zugeschnittenes Angebot. Ihren Auftrag werde ich schnell und kompetent erledigen.